Da wir häufig mit gebrauchten technischen Produkten handeln (aus bis zur Stilllegung funktionierenden Produktionsanlagen), ist uns eine Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen nicht möglich. Auch steht der Erlös aus diesen gebrauchten Produkten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Neupreis.
Der Handel unter "Gewerbetreibenden" ist eine Möglichkeit die gesetzlich vorgesehene Garantie bzw. Gewährleistung auszuschliessen.
Eine von uns ggf. mögliche Kulanz, richtet sich nach dem Einzelfall und den dann gegebenen Möglichkeiten.
Sie sollten als "gewerbetreibend" registriert bzw. identifiziert sein.